Islandpferdehof Sólárhús - Deckbedingungen

1.
Zur Bedeckung durch unsere Hengste werden nur gesunde Islandstuten nach vorheriger Anmeldung angenommen, die entweder tragend sind oder im Vorjahr ein gesundes Fohlen hatten, sowie Stuten ohne Fohlen. Nicht angenommen werden Stuten, die nach letztjähriger Bedeckung verfohlt haben und keinen Nachweis vorlegen können, daß sie weder geschlechtskrank noch bakteriologisch erkrankt sind.

2.
Der Stutenbesitzer versichert, daß die Stute aus einem seuchenfreien Bestand kommt.
Die Stuten müssen gegen Tetanus, Husten bzw. Influenza und Herpes geimpft sein.
Von den Stuten wird eine Tupferprobe verlangt. Ausgenommen sind tragende Stuten und Stuten mit Fohlen bei Fuß. Der schriftliche Untersuchungsnachweis der Tupferprobe ist bei Übergabe der Stute vorzulegen und darf nicht älter als 21 Tage sein. Aus dem Attest muß hervorgehen, daß bei der bakteriologischen Untersuchung einer Cervixtupferprobe keine krankmachenden Keime nachgewiesen wurden. Die Befunde der folgenden Institute werden anerkannt: Hochschul- bzw.Universitäts-Institute, Staatliche Veterinär- Untersuchungsämter, Tiergesundheitsämter.

3.
Der Abstammungsnachweis sowie ein vorhandener Nachweis über die FEIF-Beurteilung der Stute müssen der Anmeldung als Kopie beigefügt sein.

Anmeldung